Interne Grundregeln des Campingplatzes |
- Fotografieren und Filmen ist, solange keine Genehmigung der Platzleitung vorliegt, in den Gemeinschaftsbereichen des Campingplatzes nicht gestattet, um die Privatssphäre der Gäste zu schützen und den Datenschutz einzuhalten.
- Es ist verboten, auf den Wegen/Straßen des Campingplatzes schneller als 10 km/h zu fahren.
- Die Fahrzeuge müssen innerhalb des gemieteten Stellplatzes geparkt werden, Parken auf Gemeinschaftsbereichen und freien Stellplätzen ist untersagt. Sollten Sie Ihr Fahrzeug nicht auf den Stellplätzen Typ A parken, sondern den Parkplatz des Campingplatzes nutzen, ist dies in der Neben- und Zwischensaison kostenlos, in der Hauptsaison besteht eine Tagesgebühr von 2.80€.
|
|
Weiterlesen...
|
Grundregeln zu Ihrem Schutz |
- Sobald Sie sich auf Ihrem Stellplatz eingerichtet haben, machen Sie sich mit Ihrer Umgebung vertraut und merken Sie sich den Standort der in der Nähe Ihres Stellplatzes liegenden Feuerlöscher.
Â
- Im Brandfall informieren Sie so schnell wie möglich das Platzpersonal, behalten Sie zu jeder Zeit die Ruhe und verlassen Sie so schnell wie möglich den betroffenen Bereich. Sollte es notwendig und das Platzpersonal abwesend sein, benutzen Sie den nächsten Feuerlöscher und teilen dies später der Rezeption oder einem Platzmitarbeiter mit.
Â
|
|
Weiterlesen...
|
|
Öffnungszeiten des Supermarkts und der Snack-Bar/dem Gesellschaftsraum: von 9.00 bis 14.00 Uhr und von 17.00 bis 22.00 Uhr
Â
Öffnungszeiten des Restaurants: von 11. Bis 24.00 Uhr. Die Küche schließt eine Stunde früher.
Â
Die Tür vom Campingplatz zum Restaurant-Strand und umgekehrt ist von 8.00 bis 24.00 Uhr benutzbar. Außerhalb dieser Zeiten haben Sie die Möglichkeit, den Campingplatz oder den Strand über den Parkplatz zu betreten.
Â
An der Rezeption erhalten Sie die Zugangskarte für das Strandrestaurant und den klimatisierten Pool, dazu müssen Sie nur eine Kaution hinterlegen, die Sie bei Abreise zurück erhalten.
Â
Zugang zu den Stellplätzen mit dem Fahrzeug: zwischen 8.00 und 24.00 Uhr |
- Die Lokalpolizei verpflichtet alle Campingplätze dazu, dass jeder Gast über 16 Jahren, der den Platz als Besucher oder für einen Aufenthalt betreten will, seinen Personalausweis bei Ankunft an der Rezeption vorlegen muss, damit dieser registriert wird.
Â
- Jede Person, die auf dem Campingplatz einen Gast des Platzes besuchen möchte, muss diese Regel befolgen: Vorlage des Personalausweises, Registrierung und Entrichtung der jeweilige Gebühr.
Â
|
|
Weiterlesen...
|
|
|
|
|
|